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Corona-Hilfegesetz

  • Freie Demokraten legen umfassenden Gesetzentwurf vor
  • Corona-Hilfe für wirtschaftlich betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige
  • Wirtschaftlicher Schaden muss ausgeglichen werden

WIESBADEN – „Die wirtschaftliche Existenz zehntausender Selbstständiger, Freiberufler und Unternehmer sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist akut bedroht“, stellt Dr. Stefan NAAS, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, mit Blick auf die Corona-Krise fest. Die Freien Demokraten wollen gegensteuern und haben daher ein eigenes, umfassendes Corona-Hilfegesetz in den Landtag eingebracht. In der kommenden Woche wird es im Plenum in erster Lesung beraten. „Kleine und mittlere Unternehmen sind unverschuldet in eine schwere Krise geraten, von der Hessen als starker Dienstleistungsstandort besonders betroffen ist: Es drohen Insolvenzen und schwere Marktverwerfungen“, erklärt Naas.

Der Ansatz der Freien Demokraten geht über die bislang gewährten Unterstützungen wie Soforthilfe und Kredite hinaus. Naas verweist darauf, dass die Soforthilfe lediglich für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern gezahlt wird und nur auf laufende Betriebsausgaben abzielt. „Zur Sicherung der privaten Lebenshaltungskosten wird vor allem bei den Solo-Selbstständigen auf die Grundsicherung, also auf Hartz IV, verwiesen. Das heißt, dass die Solo-Selbstständigen bei der Soforthilfe des Landes benachteiligt werden, wenn sie keine oder nur geringe Betriebsausgaben haben. Gleiches gilt für diejenigen, die aufgrund betrieblicher Rückstellungen noch über ausreichend Liquidität verfügen. Das ist nicht gerecht“, stellt der wirtschaftspolitische Sprecher fest, den viele Unternehmer auf ihre Notlage hingewiesen haben. Auch Kulturschaffende haben sich bei ihm gemeldet, die auf lange Sicht kein Engagement haben. Ihnen brechen Einnahmen weg, sie fürchten um ihre Existenz. „Mit unserem Gesetz wird da Abhilfe geschaffen“, sagt Naas.

Trotz der gewährten Hilfen sei bei vielen Selbständigen und Unternehmen durch Schließungen oder Einschränkungen auf Anordnungen des Staates ein Schaden entstanden, der sie finanziell stark belastet. „Dafür konnten sie keine Vorsorge treffen, und die Corona-Krise war auch nicht absehbar“, gibt Naas zu bedenken und fordert: „Aus diesem Grund müssen die wirtschaftlichen Verluste, die aufgrund gesundheitspolitisch erforderlicher, behördlich angewiesener Schließungen entstanden sind, zumindest teilweise durch eine staatliche Unterstützung kompensiert werden.“ Dieser Ausgleich wird im von den Freien Demokraten ausgearbeiteten Gesetz geregelt.

Das Gesetz sieht vor, dass der Schaden im Einzelfall nachgewiesen und behördlich ermittelt werden muss. Zur Berechnung werden pauschal Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen herangezogen, bereits in Anspruch genommene Zuschüsse werden verrechnet. Das Gesetz legt zudem pauschale Höchstsummen fest, die sich an der Mitarbeiterzahl orientieren. Ein Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten könnte maximal 12.000 Euro bekommen, ein Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern maximal 50.000 Euro.

Die Kosten für den Landeshaushalt sind freilich abhängig von der Dauer der wegen der Krise erforderlichen Einschränkungen. Nach erster Schätzung der Freien Demokraten müssen rund 630 Millionen Euro zusätzlich eingeplant werden. „Das sind Ausgaben zur Rettung der hessischen Wirtschaftskraft und zur Rettung von Arbeitsplätzen. Das ist sinnvoll investiertes Geld“, betont Naas.