Pressemitteilungen, Vor Ort im Hochtaunuskreis

FDP-Landtagskandidaten fordern Mobilitätsgarantie für „Taunus-Diesel“

Die Direktkandidaten der Freien Demokraten für die Hochtaunus-Wahlkreise 23 und 24 bei der am 28. Oktober anstehenden Hessischen Landtagswahl, Dr. Stefan Naas und Ulrike Schmidt-Fleischer, fordern dringend eine Mobilitätsgarantie für Besitzer von Dieselfahrzeugen (auch) aus dem Taunus.

„Für Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 gelten nach derzeitigem Stand im unmittelbar vor der Tür stehenden Jahr 2019 Fahrverbote in verschiedenen Städten, darunter vor allem Frankfurt am Main. Das ist für sehr viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Taunus dramatisch, da hier besonders viele Pendler wohnen, die auf ihr wirtschaftliches und in gutem Glauben gekauftes Dieselfahrzeug angewiesen sind, um zur Arbeit in der Mainmetropole zu gelangen“, so Dr. Stefan Naas (Steinbach). „Man muss ganz deutlich festhalten: Für diese Menschen wurde durch die von den Regierungen in Bund, Land oder Stadt Frankfurt getroffenen „Kompromisse“ und „Maßnahmen“ keinerlei Sicherheit geschaffen! Stand jetzt ist, dass sie nicht nach Frankfurt fahren dürfen. Durch den Wertverlust des Fahrzeugs ist die kalte Enteignung ohnehin schon real. Wir fordern daher zumindest eine Mobilitätsgarantie für die „Taunus-Diesel“ noch vor der Wahl!“

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden genügen die in Frankfurt zwischen der CDU/SPD/Grünen-Administration vereinbarten Maßnahmen nicht, um den geltenden Stickoxid-Grenzwert einzuhalten. Wenn keine anderweitig wirksamen Mittel zur Schadstoffreduzierung getroffen würden, müssten als letztes Mittel Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängt werden. Der tatsächliche Nutzen für die Umwelt ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. In mehreren Treffen und „Dieselgipfeln“ bemühten sich die CDU/SPD-Bundesregierung und die CDU/Grüne-Landesregierung, den durch den von ihnen nicht eingehaltenen Grenzwert entstandenen Schaden zu begrenzen. Allerdings gibt es bis zum heutigen Tag keine verbindlichen Aus- oder Zusagen für die Betroffenen, erst Recht nicht in Bezug auf die vom Gericht gesetzten Fristen. Autohersteller konnten nicht zur Hardware-Nachrüstung verpflichtet werden, weil ihre Fahrzeuge (mit Ausnahme des Betrugsvorgangs um Volkswagen) den von der Politik selbst in rechtlicher Hinsicht gemachten Vorgaben und Testmethoden entsprechen.

Ulrike Schmidt-Fleischer (Wehrheim im Taunus) erläutert: „Eine Mobilitätsgarantie muss den redlichen Dieselbesitzern die Gewissheit geben, dass sie auch weiterhin legal zu ihrem Arbeitsplatz fahren können. Das gilt auch für Frankfurter Marktbeschicker aus dem ländlichen Taunus. Wenn die politisch Verantwortlichen tatsächlich hinter den Menschen stehen und nicht die Kläger DUH auch noch mit Gutachtenaufträgen hintenherum finanzieren, ist die Zusage einer solchen Garantie ohne weiteres möglich. Derzeit hat man das Gefühl, dass mindestens der „grüne Anteil“ der Regierungen sich über die Fahrverbote auch noch freut! Bestandteile einer Mobilitätsgarantie müssen aber eine wissenschaftliche Überprüfung der Grenzwerte, Hardware-Nachrüstung auf Herstellerkosten bei nachweislichem Betrug und ein Fonds zur Hardware-Nachrüstung für Euro-5-Fahrzeuge sein.“

Gleichzeitig müssten die Verantwortlichen in Frankfurt im Dialog mit dem Umland alles in ihrer Macht stehende tun, um durch eigene Maßnahmen den Stickoxid-Ausstoß zu verringern. Das bedeutet Ausbau und Neubau von Strecken für ÖPNV und Straßen, längere und häufiger fahrende Züge, bessere Preisgestaltung des RMV, ein attraktives P+R-Angebot, mehr grüne Welle und grüner Pfeil und kreuzungsfreie Schnellradwege auf eigenen Trassen.

„Die Vermeidung von Fahrverboten und kalter Enteignung von Dieselfahrern ist möglich, wenn man das tatsächlich will. Wir haben aber erhebliche Zweifel, dass die derzeitigen Regierungen derart hinter ihren Bürgern stehen“, so die Kandidaten Dr. Naas und Schmidt-Fleischer abschließend. „Für vernünftige Dieselfahrer kann es daher nur eines geben: Am 28. Oktober Freie Demokraten wählen!“