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Gesetzentwurf Vergabegesetz

  • Freie Demokraten legen Gesetzentwurf vor
  • Öffentliche Aufträge sollen Mittelstand stärken
  • Freigrenzen erhöhen, Bürokratie abbauen

WIESBADEN – „Aufträge der öffentlichen Hand sind ein Stützpfeiler der Konjunktur und machen für kleine und mittelständische Betriebe einen wichtigen Teil ihres Umsatzes aus. Das zeigt sich in Krisen-Zeiten wie der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich“, sagt Dr. Stefan NAAS, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Nach Ansicht der Freien Demokraten muss sich die öffentliche Auftragsvergabe künftig stärker an den Möglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen orientieren. Die Fraktion hat dem Landtag daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in dieser Woche im Plenum in erster Lesung beraten wird. „Ziel ist, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge den Wettbewerb zu stärken und Bürokratie abzubauen“, sagt Naas. „Es kann nicht sein, dass kleine und mittlere Unternehmen wegen überbordender Nachweispflichten und politischer Vorgaben aus dem Markt gedrängt werden.“

Der Entwurf der Freien Demokraten sieht konkrete Änderungen am bestehenden Vergabe- und Tariftreuegesetz vor. So sollen die Vergabefreigrenzen an die preisliche Entwicklung angepasst und damit erhöht werden. „Selbst wenn eine Kommune nur einen Empfang ausrichtet oder eine kleine Umbau- oder Sanierungsmaßnahme plant, sind die Freigrenzen schnell erreicht. Könnte der Auftrag direkt an einen Unternehmer des Vertrauens vergeben werden, würde das den Mittelstand stärken“, ist Naas überzeugt.

Die Freien Demokraten wollen zudem die Möglichkeit, soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen, aus dem Gesetz streichen. „Soziale und ökologische Fragen müssen an anderer Stelle geregelt werden. Das ist nicht Aufgabe eines Vergabegesetzes“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher. Solche Vorgaben erschwerten es kleinen und mittleren Betrieben, sich am Wettbewerb zu beteiligen. „Problematisch sind auch die Zahlungsfristen. Diese müssen im Interesse der Unternehmen deutlich verkürzt werden. Wenn das Geld für die erbrachte Leistung lange nicht kommt, bringt das den Geschäftsmann oder die Geschäftsfrau in Bedrängnis. Schließlich sind Löhne und Gehälter zu zahlen sowie Betriebskosten zu decken“, verdeutlicht Naas.

„Uns ist auch wichtig, dass der Vergabeprozess digitalisiert und damit vereinfacht und beschleunigt wird. Aufseiten der öffentlichen Hand ist ein elektronisches Verfahren dringend geboten“, ergänzt Naas. „Wir sind überzeugt, dass auch der überwiegende Teil der Unternehmen auf diesen Kommunikationsweg zurückgreifen wird. Firmen, die ihr Angebot lieber per Post abgeben wollen, sollen das aber weiterhin tun dürfen.“

Naas erläutert zusammenfassend: „Die öffentliche Auftragsvergabe spielt eine besondere Rolle in der Wirtschaftspolitik, denn sie ist ein wichtiges Instrument der Mittelstandsförderung und fördert den Wettbewerb um die wirtschaftlich beste Leistung. Deshalb brauchen wir ein Vergabegesetz, das kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren erleichtert statt unnötig schwer macht.“