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Hessen muss neuem Infektionsschutzgesetz zustimmen

„Die morgige Abstimmung im Bundesrat ist entscheidend im weiteren Kampf gegen die Pandemie“, so Dr. Stefan Naas, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion. „Für uns ist deshalb eindeutig: Die Hessische Landesregierung darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen und muss dem vorliegenden Gesetzentwurf von FDP, SPD und Grünen zustimmen“, so Naas.

Das neue Gesetz der designierten Ampelregierung gibt den Landesparlamenten einen neuen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Hand und stärkt parallel auch die parlamentarische Demokratie, denn „es ist ein Erfolg, dass nicht mehr in Hinterzimmern, sondern in gewählten Parlamenten über die weiteren Maßnahmen gesprochen wird“, stellt Naas fest.

Aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen wurden Ausgangsbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen, Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten, Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie, Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben und das Verbote von Sportausübung. „Damit werden tiefgehende Eingriffe in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen, das ist richtig und wichtig“, so Naas.

Im Kampf gegen das Virus wird es auch weiterhin starke Mittel geben, diese brauchen von nun aber die Unterstützung der jeweiligen Landtage. Dazu gehören Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen und von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen.

Der Landesregierung soll als schnelle Möglichkeit auch noch per Verordnung möglich sein Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln, Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen, die Maskenpflicht, neue Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G), strengere Hygieneauflagen für Betriebe, klare Auflagen für den Betrieb von Schulen und Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen zu beschließen.

Hinzu kommen neue und verlängerte Regelungen auf Bundesebene, wie 3G am Arbeitsplatz, die Homeoffice-Pflicht und die Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken.

„Mit dem neuen Gesetz werden Infektionsschutz und parlamentarische Demokratie gleichberechtigt ernstgenommen. Dem nicht zuzustimmen wäre ein großer Fehler. Abzuwarten bleibt dann nur noch, was die Landesregierung daraus macht“, so Naas abschließend.