Wirtschaftsminister Al-Wazir hat im Mai 2020 pressewirksam angekündigt, in den Jahren 2020 bis 2024 rund 244 Mio. € in hessische Radwege investieren zu wollen. Der Anteil des Landeshaushalts solle 176,5 Mio. € verteilt auf die fünf Jahre von 2020 bis 2024 betragen. Davon stünden für die Förderung des kommunalen Radwegebaus laut Aussagen des Ministers pro Jahr insgesamt 23,5 Mio. € zur Verfügung, die sich aus 15,5 Mio. € im Rahmen der Mobilitätsrichtlinie und 8 Mio. € aus dem Mobilitätsfördergesetz zusammensetzen. Besonders im Fall des Mobilitätsfördergesetzes erscheint es fraglich, inwiefern die geplanten 8 Mio. € pro Jahr tatsächlich dem kommunalen Radwegebau zu Gute kommen. Neben Investitionen in den ÖPNV und in den kommunalen Straßenbau sind Rad- und Fußverkehrsanlagen einschließlich der Wegweisung und Beschilderung von Radrouten nur eines von vielen förderfähigen Vorhaben des MobFöGH.
In der kleinen Anfrage „Radwege in Hessen“ (Drucks.: 20/863) wurde basierend auf den Q1 Zahlen von 2019 geschätzt, dass bis Ende des Jahres 2019 etwa 8 Mio. € Fördersumme im Rahmen der Nahmobilitätsrichtlinie verausgabt werden. Angesichts der Ankündigung von Minister Al-Wazir, in den Jahren 2020 bis 2024 pro Jahr 15,5 Mio. € im Rahmen der Nahmobilitätsrichtlinie verausgaben zu wollen, würde dies im Jahr 2020 nahezu eine Verdopplung der Mittel im Vergleich zum Vorjahr bedeuten.
Insofern ergeben sich Fragen bezüglich des aktuellen Stands des kommunalen Radwegebaus in Hessen.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:04055_Aktueller Stand des kommunalen Radwegbaus in Hessen