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Aufbau und Auslastung von Produktionskapazitäten medizinischer Masken und Antigen-Schnelltests und deren öffentliche Beschaffung in Hessen – Teil 1

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es in Hessen und in Deutschland mitunter Mängel an medizinischer Schutzausrüstung, beispielsweise medizinischen Masken. Einer der Gründe dafür war, dass es kaum inländische Produktionskapazität gab, so dass die Masken aus Ländern wie China importiert werden mussten. Der Aufbau entsprechender Kapazitäten in Deutschland wurde auch politisch forciert. So hat die damalige Bundesregierung zum 1. Mai 2020 mit der Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Investitionen in die Produktion von Filtervlies gefördert wurden. Damit waren explizit auch Investitionen in Produktionsanlagen von FFP2/3-Masken und medizinischen Gesichtsmasken förderfähig. Auch der Ausbau der Produktionskapazität von Antigen-Schnelltests wurde von der damaligen Bundesregierung im Umfang von bis zu 200 Mio. € gefördert.

Im Jahr 2021 fanden trotz der Bemühungen um eigene Produktionskapazitäten laut Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes durchgängig Maskenimporte, insbesondere aus China, statt. Einer der Gründe dafür ist, dass chinesische Hersteller weiterhin Kostenvorteile gegenüber den subventionierten deutschen Herstellern realisieren können. Da Produktqualität und Qualitätssicherung in China allerdings nicht den hohen, deutschen Standards entsprechen, dürften die tatsächlichen Kosten aufgrund höherer Abfall- und Ausschussanteile bei chinesischen Herstellern höher liegen.

Würden aufgrund des Preisunterschieds weiterhin unverändert Masken und Tests aus China gekauft, so würden die mit öffentlicher Förderung errichteten Produktionskapazitäten nicht ausgelastet. Um zu verhindern, dass öffentliche Stellen ausnahmslos auf das günstigste Angebot zurückgreifen müssen, sieht beispielsweise das Hes- sische Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) vor, dass auch Qualitätskriterien bei der Vergabe grundsätzlich zu beachten sind. Mit dem HVTG gibt es damit die Möglichkeit, zusätzliche Ausschreibungskriterien zu defi- nieren – von denen dann auch hessische Betriebe profitieren würden.

Hier finden Sie die Anfrage: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2022/07/KA_2007281-Aufbau-und-Auslastung-von-Produktionskapazitaeten-medizinischer-Masken-und-Antigen-Schnelltests-und-deren-oeffentliche-Beschaffung-in-Hessen-–-Teil-1.pdf