Initiativen, ÖPNV, Verkehr

Barrierefreie Bushaltestellen in Hessen

Mobilität ist ein Grundbedürfnis und muss allen Menschen ermöglicht werden. Mobilität schafft Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben. Das gilt insbesondere auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehkraft. Um Bushaltestellen barrierefrei umzubauen, gibt es die Möglichkeit einer Förderung auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes. Hierdurch können bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten durch das Land Hessen übernommen werden. Grundvoraussetzung dafür ist, dass Gehwege in alle Richtungen und in eine Richtung bis zum nächstgelegenen Knotenpunkt barrierefrei sind oder gestaltet werden.

Durch eine Änderung der Förderpraxis sind barrierefreie Umbauten von Bushaltestellen mit einer Höhe von 18 cm nicht mehr förderfähig, stattdessen müssen sie nun 22 cm hoch sein. Viele Umbauten wurden jedoch bereits geplant und begonnen als eine Höhe von 18 cm noch gefördert wurde. Die Änderung der Förderpraxis schadet nun den Kommunen, die eine funktionale Barrierefreiheit erreicht haben, bei der also Busse und Hal- testelle zusammenpassen. Für einen Umbau würden erneut Kosten anfallen. Zudem wären die komfortablen Überlandbusse nicht kompatibel mit den Haltestellen mit einer Höhe von 22 cm. Um langfristig mehr Menschen für den ÖPNV zu gewinnen, ist es jedoch nötig, sowohl barrierefreien Zugang zu gewährleisten als auch bequeme Busse anzubieten.

Hier finden Sie die Anfrage: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2022/07/KA_2007758-Barrierefreie-Bushaltestellen-in-Hessen.pdf