Viele Schlösser und Burgen in Hessen sind mit Flaggen geschmückt. Die Beflaggung liegt grundsätzlich im Ermessen des Eigentümers. Umgekehrt kann der Eigentümer oft an der Beflaggung erkannt werden, z.B. bei kommunalen Burgen oder privaten Anlagen.
Das Land Hessen ist Eigentümer vieler Schlösser und Burgen in Hessen. Die Beflaggung erfolgt hier allerdings nicht einheitlich. Auf einigen Schlössern und Burgen des Landes weht ausschließlich die Bundesflagge auf anderen wiederum die Landesflagge oder eine andere Flagge. So ist die Burg Hohenstein beispielsweise lediglich mit der Bundesflagge, nicht aber mit der Landesflagge beflaggt, obwohl es sich um eine Liegenschaft des Landes in der Zuständigkeit der Verwaltung der Hessischen Schlösser und Gärten handelt.
Beim Umgang mit Flaggen ist insgesamt eine besondere Sorgfalt geboten. So sind Flaggen zugleich Ausdruck wie Identifikationspunkt der gemeinsamen Zugehörigkeit zu einer Region, einem Bundesland oder einem Nationalstaat. Auch der Beflaggung von kulturellen Bauwerken wie beispielsweise Schlössern oder Burgen kommt eine besondere Bedeutung zu. Eine einheitliche Beflaggung zumindest der landeseigenen Schlösser und Burgen mit der eigenen Landesflagge wäre daher begrüßenswert, um die kulturelle Identität in Hessen zu stärken und die „Marke Hessen“ weiter bekannt zu machen. Gleiches gilt für eine zusätzliche Beflaggung mit dem neuen Logo der „Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen“, soweit die betreffenden Schlösser und Burgen in deren Zuständigkeit liegen.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:04361_Beflaggung der Schlösser und Burgen in Hessen