Initiativen, Schiene, Verkehr

Fernbahntunnel Frankfurt

Im November 2018 hat der Bund bekannt gegeben, dass er für Frankfurt einen Fernbahntunnel in den vor- dringlichen Bedarf eingeplant hat und dieser mit 3,5 Mrd. € Kosten zu Buche schlägt.

Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen:

Der Eisenbahnknoten Frankfurt stellt den größten Engpass im deutschen Schienennetz dar. Nach Angaben der Deutschen Bahn entstanden im Knoten Frankfurt allein im Jahr 2015 insge- samt etwa 7.000 Verspätungsstunden. Eine weitere Verschärfung dieser Engpasssituation ist im dynamisch wachsenden Rhein-Main-Gebiet – allein die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt steigt derzeit jährlich um etwa 15.000 Menschen – durch die Verkehrsprognose des Bundes für das Jahr 2030 bestätigt.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung ausdrücklich, dass der Bund die Engpass- situation mit der so genannten Knotenuntersuchung Frankfurt im Rahmen des Bundesverkehrs- wegeplanes nicht nur grundlegend untersucht, sondern auch ein umfassendes und zukunftsfähi- ges Gesamtkonzept für die Metropolregion bestimmt hat, welches zugleich maßgebliche Bedeu- tung für die Wiederherstellung der Pünktlichkeit auf der Schiene auch im bundesweiten Netz aufweist.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Drucksache 20/30 20. 02. 2019

Frage 1. Frage 2. Frage 3.

War die Landesregierung im Vorfeld der Entscheidung des Bundes über dessen Pläne informiert?

Wie bewertet die Landesregierung die geplante Umsetzung des Fernbahntunnels in Frankfurt?

Mit welchen positiven oder negativen Effekten rechnet die Landesregierung bei einer möglichen Umsetzung für Bevölkerung, Umwelt, Gebäudebestand und künftige Gebäudeerrichtungen?

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhang zusammen beantwortet.

Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans wurde auch für die systemrelevanten Knoten, zu denen insbesondere der Knoten Frankfurt gehört, nach einer verkehrlich sinnvollen und wirtschaftlichen Lösung für die bestehenden gravierenden Engpässe gesucht. Um diese Be- wertung vornehmen zu können, werden Varianten untersucht, um feststellen zu können, ob eine gesamtwirtschaftlich tragfähige Lösung möglich ist. Im Rahmen des auf dieser Grundlage frei- gegeben Planungsprozesses wird dann untersucht, ob und welche Lösung das Planungsziel unter Abwägung aller Belange am besten erfüllt. Der Fernbahntunnel wurde als eine Lösungsmög- lichkeit für die gravierenden Engpässe im Bahnknoten Frankfurt untersucht. Über die Entschei- dung, den Fernbahntunnel in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen, war die Landesregierung zuvor nicht informiert.

Das Gesamtkonzept des Bundes für die Auflösung der bestehenden Engpässe im Knoten Frank- furt tritt zusätzlich zu den Vorhaben aus den Projekten Frankfurt-Rhein-Mainplus und S-Bahnplus hinzu. Die Verkehrszuwächse zeigen, dass die Projekte Frankfurt-Rhein-Mainplus und S-Bahnplus nicht mehr ausreichend sind, um die Engpasssituation aufzulösen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung das für den Knoten Frankfurt erstellte Gesamtkonzept und sieht in dem Gesamtkonzept große Chancen für eine zukunftsfähige Gestal- tung des Knoten Frankfurt.

Die Ermittlung sonstiger Auswirkungen des Projekts ist Teil der anschließenden Machbarkeits- studien und darauf aufbauender Planungsschritte.

Frage 4. Welche Auswirkungen hat auf den bestehenden S-Bahn- und Regionalverkehr bzw. die Umset- zung anderer Projekte rund um den Bahnknoten Frankfurt, wie etwa den Bau eines zweiten S-Bahntunnels, den oberirdischen Gleisbetrieb oder die Nordmainische S-Bahn?

Das Projekt eines Fernbahntunnels steht nach Auffassung der Landesregierung in keinerlei Konkurrenz zu Projekten des S-Bahn- oder Regionalverkehrs. Im Gegenteil zeigen die Ver- kehrsprognosen des Bundes, dass die bisher geplanten Projekte zur Auflösung der Engpässe im Eisenbahnknoten Frankfurt allein nicht mehr ausreichen und einer Ergänzung bedürfen. Durch die Verlagerung großer Teile des Fernverkehrs in einen Fernbahntunnel können erhebliche Ka- pazitäten auf den bestehenden Strecken für den Regionalverkehr freigesetzt werden.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Entscheidung des Bundes für einen Fernbahntunnel ex- plizit auch die Nordmainische S-Bahn als Maßnahme zur Auflösung von Infrastrukturengpässen im Bahnknoten Frankfurt in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans einge- stuft. Die oberirdischen Gleisanlagen des Frankfurter Hauptbahnhofs und die oberirdischen Strecken bleiben im Konzept des Fernbahntunnels in vollem Umfang erhalten. Zudem wird der- zeit durch den Bund noch die Aufnahme zusätzlicher kurzfristig zu realisierender Ausbaumaß- nahmen, die im zeitlichen Vorlauf zum Fernbahntunnel zu realisieren wären, in das Gesamtkon- zept zum Ausbau des Bahnknotens Frankfurt geprüft.

Frage 5. Wie ist der Zeitplan der Umsetzung nach bisherigem Stand vorgesehen?

Frage 6. In welchem Stadium befindet sich die in Rede stehende Machbarkeitsstudie und wann werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen?

Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhang zusammen beantwortet.

Beim Fernbahntunnel handelt es sich um ein Projekt des Bundes. Der weitere zeitliche Ablauf des Projektes liegt daher in dessen Händen. Die Erstellung von vertiefenden Machbarkeitsstu- dien und die Durchführung der Vorplanung setzen voraus, dass die Vorhabenträgerin, DB Netz AG, einen Planungsauftrag vom Bund erhält.

Frage 7. Inwiefern unterscheiden sich die bislang bekannten Eigenschaften des Fernbahntunnels vom Pro- jekt „Frankfurt 21“?

Beim Projekt des Fernbahntunnels handelt es sich um eine zweigleisige unterirdische Strecken- führung, die nach derzeitigem Stand zwischen Offenbach und Frankfurt beginnen und im Be- reich der Niederräder Brücke enden soll. Am Hauptbahnhof Frankfurt sollen unterirdisch vier zusätzliche Bahnsteigkanten für den Fernverkehr entstehen. Der entscheidende Unterschied zum früheren Projekt „Frankfurt 21“ besteht darin, dass die oberirdischen Gleisanlagen des Frank- furter Hauptbahnhofs einschließlich aller Zulaufstrecken in vollem Umfang erhalten bleiben und für eine Ausweitung des Angebots im Nah- und Regionalverkehr verwendet werden können.

Frage 8. Frage 9. Frage 10.

An welchen Stellen und durch welche Form ist die Landesregierung an den Planungsprozessen beteiligt?

Inwiefern hat die Landesregierung bislang seit November in der Angelegenheit Kontakt zum Bundesverkehrsministerium aufgenommen?

Welches Ergebnis haben die Kontakte ergeben?

Die Fragen 8 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhang zusammen beantwortet.

Da es sich um ein Bundesprojekt handelt, ist die Landesregierung formal nicht am bisherigen Planungsprozess beteiligt. Wo Landesinteressen berührt sind, wird die Landesregierung bzw. werden die für den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen zuständigen Aufgabenträger ent- sprechende Abstimmungsgespräche mit dem Bund und der Deutschen Bahn AG führen. Bereits im Rahmen der Entscheidung des Bundes zur Einstufung des Fernbahntunnels in den Vordring- lichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans hat der Bundesverkehrsminister angekündigt, ent- sprechende Gespräche führen zu wollen.

Darüber hinaus ist es Wille der Landesregierung, dass der Bund auch die Bürgerinnen und Bür- ger zeitnah über das Ergebnis der Knotenstudie Frankfurt und den Fernbahntunnel im Besonde- ren vor Ort informiert und sie frühzeitig an den Planungen hierzu beteiligt.

Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 hat sich das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung daher an den Bundesverkehrsminister gewandt, um den raschen Beginn der oben genannten Abstimmungsgespräche zu bewirken. Darüber hinaus soll die Aufnahme zusätzlicher, kurzfristig zu realisierender Ausbaumaßnahmen im zeitlichen Vorlauf zu einem Fernbahntunnel in das Gesamtpaket zur Ertüchtigung des Bahnknotens Frank- furt abgestimmt werden und eine zeitnahe Information der Bürgerinnen und Bürger zum Projekt des Fernbahntunnels erfolgen. Eine Antwort des Bundesverkehrsministers auf dieses Schreiben steht noch aus.

Wiesbaden, 12. Februar 2019

Tarek Al-Wazir

 

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