In der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 11. März 2021 (Drucksache 20/5300) über die Geldanlagen hessischer Kommunen bei der Greensill Bank AG teilte der Minister des Innern und für Sport am 18. Mai 2021 mit, welche hessischen Kommunen in welcher Höhe Geldanlagen bei der mittlerweile insolventen Greensill Bank AG getätigt haben. Auffällig hoch im Vergleich zu den sonstigen Geldanlagen ist die Geldanlage der Stadt Eschborn in Höhe von 35 Mio. €. Die Stadt Eschborn hat mittlerweile ihre Kapitalanlagerichtlinie sowie auch den Bericht des diesbezüglichen Akteneinsichtsausschusses „Greensill“ veröffentlicht. Die Vorschriften der Kapitalanlagerichtlinie sehen insbesondere vor, dass bei einem Kreditinstitut in der Regel insgesamt nur 15 Mio. € angelegt werden dürfen, das Kreditinstitut ein Rating der drei großen Agenturen Moody´s, Fitch Ratings oder S&P Global Ratings haben muss (was die Greensill Bank AG nicht hatte) und sämtliche Anlageentscheidungen mit dem Bürgermeister abgestimmt werden müssen. Der Bericht des Akteneinsichtsausschusses spricht an mehreren Stellen den Verdacht der Aktenmanipulation an.
Hier finden Sie die Anfrage: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2022/12/09106-Geldanlagen-bei-der-Greensill-Bank.pdf