Am 24. Juni haben die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfahlen mitgeteilt, dass sie „die Mittel ihrer Pensionsfonds künftig nach miteinander abgestimmten nachhaltigen Kriterien anlegen“. In der Pressemittelung des HMdF heißt es weiter: „Mit der Umstellung werden die Länder ihr Aktienvermögen nur noch in Unternehmen investieren, die in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung auf Basis zahlreicher Kennzahlen zu den am besten bewerteten zählen. Dabei gelten insbesondere internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt sowie ethische und soziale Kriterien, die von der UN formuliert wurden. In einer besonderen Variante werden beide Indizes auch mit einem zusätzlichen Ausschluss der Gewinnung fossiler Brennstoffe („fossil free“) sowie der CO2-intensivsten Unternehmen berechnet.“
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