Initiativen, Wirtschaft

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs und zum Abbau von Bürokratie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs und zum Abbau von Bürokratie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll die Masse an Kriterien im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen und mit Aspekten des Produktionsprozesses reduzieren. Auch soll eine Anpassung der bestehenden Vergabefreigrenzen an die preisliche Entwicklung durchgeführt werden.

Die Digitalisierung des Vergabeprozesses und Verkürzung der Zahlungsfristen soll den gesamten Vergabeprozess schlanker und unbürokratischer gestalten.

Das ganze Gesetz finden Sie hier: Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs und zum Abbau von Bürokratie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Debatte im Hessischen Landtag:

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