Die Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion soll schwere Verfehlungen von Unternehmen anzeigen, sammeln und auflisten und dadurch Informationen für etwaige Vergabeverfahren bereitstellen. Eine „schwere Verfehlung“ liegt dabei u.a. bei einer Eintragung in das Wettbewerbsregister, dem Ausschluss eines Teilneh- mers, Schwarzarbeit sowie bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Entsendegesetz über 2500 € vor. Diese Infor- mationen sollen Kommunen vor der Auftragsvergabe bei Bedarf zugänglich gemacht werden.
Eine Kleine Anfrage zu dieser Thematik hatten die Freien Demokraten bereits im Rahmen der dritten Lesung zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes angekündigt. In der Plenardebatte dazu wurde von Seiten der Freien Demokraten bereits darauf hingewiesen, dass fraglich erscheint, ob die Informa- tionsstelle einen Nutzen für die Kommunen und die Durchführung von Vergabeverfahren mit sich bringt. Ins- besondere erscheint fraglich, warum die Kommunen vor einer Vergabe nicht zur Abfrage bei der Informati- onsstelle verpflichtet sind und ob es überhaupt bisher einen Austausch zwischen Kommunen und Informations- stelle gab.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:07047_Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion