In einigen Bundesländern wie Bayern und Berlin gibt bzw. gab es eine befristete Ausnahmeregelung, sodass die Online-Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde auch ohne neuen Personalausweis (nPA) mit freigeschalteter eID-Funktion genutzt werden können. In der Corona-Situation ermöglicht diese Ausnahmeregelung einen wesentlich leichteren Zugang zur Online-Zulassung. Auch Bürgerinnen und Bürger, die keinen freigeschalteten nPA und das erforderliche Lesegerät besitzen, können ihre Fahrzeuge so zuverlässig und schnell anmelden.
In Hessen kam es in den letzten Monaten ebenfalls zu teils erheblichen Verzögerungen in den Kfz-Zulassungsstellen. Trotz der angespannten Lage hat die Landesregierung jedoch keine Sondergenehmigung für eine vereinfachte Online-Authentifizierung ohne nPA erteilt.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:03620_ Internetbasierte Fahrzeugzulassung ohne nPA