Die Landesregierung überarbeitet gegenwärtig das System der Zentralen Orte im Landesentwicklungsplan und hat dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Bisher gibt es in Hessen 10 Oberzentren, 95 Mittelzentren und 318 Grundzentren. Die Entwicklungschancen einer Gemeinde und die finanziellen Zuweisungen des Landes hängen wesentlich davon ab, welcher Status einer Gemeinde zugeordnet wird.
Die Expertenkommission schlägt u.a. vor, zahlreiche Mittelzentren im Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main in Kooperationsverbünde zu überführen oder abzustufen. Bereits heute erlaubt das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit den oberen Aufsichtsbehörden, Gemeinden und Landkreise zu einem Zweckverband zu- sammenzuschließen (§ 13 KGG). Die Einrichtung eines solchen Pflichtverbandes ist aber an Voraussetzungen gebunden („aus Gründen des öffentlichen Wohls dringend geboten“ usw.). Die Begründung der Expertenkommission, warum die Mittelzentren im Gebiet des Regionalverbandes kooperieren sollen („Zwänge zur Effizienz beim Einsatz öffentlicher Mittel und zur funktionalen Spezialisierung“, S. 10 des Ergebnisberichtes) klingt angesichts der Tatsache, dass hier per Rechtsverordnung in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen werden soll, wenig überzeugend.
Im Ergebnisbericht heißt es auf S. 10 f., dass die Kooperationen im Verbandsgebiet „unter Ausrichtung auf fachliche landespolitische Zielsetzungen festzulegen“ sind und die Erarbeitung dieser Kooperationen „im Sin- ne eines einheitlichen Verfahrens unter Einbindung der Landesregierung“ erfolgen sollen. Umfang und Detaillierungsgrad dieser Vorgaben werden den Abschluss der Kooperationsvereinbarungen erheblich beeinflussen.
Die von der Expertenkommission vorgeschlagenen „mittelzentralen Zentrenverbünde“ setzen die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Kommunen voraus. Gelingt es nicht, solche Kooperationen innerhalb von 5 Jahren zu formalisieren, droht die Abstufung zum Grundzentrum. Der Ergebnisbericht der Expertenkommission beschreibt auf S. 12, dass im Verdichtungsraum die Aufstufung von Grundzentren nur dann möglich ist, wenn das Grundzentrum „vergleichbare mittelzentrale Funktionen erfüllt und im Verbund mit bestehenden Mittelzentren seines Teilraumes durch entsprechende formalisierte Kooperationsvereinbarungen mittelzentrale Versorgungsfunktionen für den gesamten Teilraum wahrnimmt“. Dies kann dazu führen, dass die Aufstufung zum Mittelzentrum vom Wohlwollen einzelner oder mehrerer Nachbarkommunen abhängt, mit denen die o.g. formalisierten Kooperationsvereinbarungen abzuschließen wären.
Als Themenfelder für Kooperationsvereinbarungen werden konkret die Bereiche Einzelhandel, gesundheitliche Versorgung, Betrieb von Sportstätten, Schulentwicklungsplanung, Flächenplanung für Wohnen und Gewerbe und Nahmobilitätskonzepte vorgeschlagen. Tatsächlich liegt in der Gebietskulisse des Regionalverbandes die gesetzliche Trägerschaft für diese Aufgaben, mit Ausnahme Sportstätten, bei den Landkreisen, dem Regionalverband und der Kassenärztlichen Vereinigung, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts sicherstellt, dass gesetzlich Versicherte durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten medizinisch versorgt werden und Praxen möglichst gleichmäßig verteilt sind.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:01174_Landesentwicklungsplan – Zentrale Orte System (ZORa)