Im Rahmen des „Kommunalen Interessenmodell II“ (KIM II) konnten Kommunen Landesstraßenbauprojekte vorfinanzieren, für die im regulären Landesetat die Mittel fehlen. Das Modell ermöglicht auch die Vorfinanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Zuge von Ortsdurchfahrten. Land und Kommunen haben darüber verbindliche Vereinbarungen getroffen.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:01215_Landesstraßen – Projekte Kommunales Interessenmodell (KIM II)