Flugverkehr, Initiativen, Verkehr

Luftsicherheit gewähren – Sicherheitskontrollen übertragen – Wettbewerbsfähigkeit des Frankfurter Flughafens stärken

Voraussetzung für eine Übernahme der Rechts- und Fachaufsicht für die Luftsicherheitskontrollen in Frankfurt durch das Land Hessen ist eine Rückübertragung der Zuständigkeit auf das Land durch den Bund.

Die Luftsicherheitsaufgaben nach § 16 Abs. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, die diese in Bundesauftragsverwaltung wahrnehmen. Auf den so- genannten großen Flughäfen, wie auch auf dem Flughafen Frankfurt Rhein-Main International, ist diese Zuständigkeit jedoch auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen auf den Bund bzw. die Bundespolizei rückübertragen worden.

Das erklärte Ziel ist es, nach der Übertragung der Zuständigkeit für Sicherheitskontrollen am Flug- hafen Frankfurt auf das Land Hessen die Zuständigkeit für Personenkontrollen auf die Fraport AG zu übertragen, mithin eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land und der Fraport AG ab- zuschließen.

Ferner besteht angesichts der wiederholten Vorkommnisse mit Drohnen am Frankfurter Flughafen Handlungsbedarf, um einen wirksamen Schutz der Fluggäste zu erreichen. Wie aus der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Naas (Freie Demokraten), Drucks. 20/82, hervorgeht, sind hier die Zuständigkeiten ungeklärt, was im Ernstfall zu großen Problemen führen würde.

Hier finden Sie den Antrag: Luftsicherheit gewähren – Sicherheitskontrollen übertragen – Wettbewerbsfähigkeit des Frankfurter Flughafens stärken