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Naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Auflagen im Rahmen des A-49-Lückenschlusses

Seitens einiger Kritiker des Lückenschlusses der A 49 werden nach wie vor Zweifel an den naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Auflagen, die an den Ausbau der A 49 geknüpft wurden, vorgetragen. Auch die Erfolgsaussichten der naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden von Ausbaugegnern bezweifelt.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:04033: Naturschutzrechtliche und wassserrechtliche Auflagen im Rahmen des A-49-Lückenschlusses