Durch die Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im November 2021 werden einige Verstöße, die zuvor als „geringfügig“ (bis 55 €) bewertet wurden, jetzt als „schwerwiegend“ (ab 60 €) eingestuft. Die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Kassel verzeichnet für die erste Jahreshälfte, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, zusätzliche Einnahmen von mehr als 11 Mio. €. Durch die Verschärfung des Bußgeldkatalogs liegen rund 10.000 Anzeigen mehr im schwerwiegenden Bereich vor, und es kommt zu einer deutlichen Steigerung der Einnahmen durch Bußgelder, sozusagen Übereinnahmen.
Hier finden Sie die Anfrage: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2022/12/09090-Reform-des-Bussgeldkatalogs.pdf