Seit dem Schuljahr 2017/18 gibt es in Hessen das „Schülerticket“. Es kostet 365 € pro Jahr. Damit können alle öffentlichen Verkehrsmittel in Hessen genutzt werden, genauso wie mit dem Hessenticket. Bezugsberechtigt sind Schüler und Auszubildende, deren Schule bzw. Ausbildungsstätte in Hessen liegt. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung ergibt sich aus § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) für Schüler der Grundschule, wenn der Weg zur Grundschule mehr als 2 km Fußweg beträgt und für Schüler der Mittelstufe (5. bis 10. Klasse), wenn der Fußweg mehr als 3 km beträgt. Mobilität ist eine Grundlage für Teilhabe und bei jungen Menschen besonders wichtig, insbesondere im Hinblick auf Teilhabe an Bildung.
Hier finden Sie die Anfrage: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2022/12/09052-Schuelerticket.pdf