Bauen, Initiativen

Verbilligte Veräußerung von landeseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus

Am 16.10.2018 hat das Ministerium der Finanzen auf Grundlage des § 12 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 2018/2019 vom 2. Februar 2018 (GVBl. 2018 S. 7 f.) die Richtlinien zur verbilligten Veräußerung von landeseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus erlassen. Bereits im Zuge des „Masterplan Wohnen in Hessen“ aus dem Oktober 2017 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darauf Bezug genommen. Auch das HMWEVW sieht diese Möglichkeit als einen Baustein der Bauland-Offensive Hessen. So hat Staatssekretär Jens Deutschendorf beim Neujahrsempfang des BFW Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland am 6. Februar in Bad Homburg erklärt, dass das Land seine zur Verfügung stehenden Grundstücke im Rahmen der Bauland-Offensive bereitstellen würden.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:05613_Verbilligte Veräußerung von landeseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus