Bauen, Initiativen, Wirtschaft

Windvorrangflächen Südhessen

Die Regionalversammlung Südhessen (RVS) hat in ihrer Sitzung im Dezember 2018 entschieden, den Be- schluss über die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung gem. § 6 Abs. 4 HLPG (2. Offenlage) im Rahmen der Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE), der die Windvorranggebiete für die Planungsregion Südhessen darstellt, zu vertagen. In der Folge hat Regierungspräsidentin Lindscheid den Fraktionen in der Regionalversammlung vorgeschlagen, die seit dem Entwurf 2016 unverändert dargestellten Flächen vorab zu beschließen und die übrigen Flächen entweder als sog. Weißflächen darzustellen, die späterim Wege eines Planänderungsverfahrens beplant werden sollen („Weißflächenlösung“), oder lediglich die seit dem Entwurf 2016 veränderten Flächen erneut offenzulegen („3. Teiloffenlage“). Die Vorschläge von Regie- rungspräsidentin Lindscheid waren auch Gegenstand der Darstellung in den Medien („Windräder auf 1,4 % der Fläche“, „FAZ“ vom 8. Februar 2019), wobei zu erkennen war, dass Regierungspräsidentin Lindscheid die Weißflächenlösung favorisiert (erster Absatz im vorgenannten Artikel).

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:00196_Windvorrangflächen Südhessen