Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde 2017 auch eine grundlegende Reform der Bundesfernstraßenverwaltung vereinbart. Die Bundesautobahnen werden ab dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen. Zur Erledigung dieser Aufgaben wird sich der Bund der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ GmbH bedienen. Hoheitliche Aufgaben werden künftig durch das ebenfalls neu zu errichtende Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ausgeübt. Ab 01.01.2020 kann Die Autobahn GmbH des Bundes – im Einvernehmen zwischen Bund und dem jeweiligen Land – bereits vorab Planung und Bau von Bundesautobahnen wahrnehmen.
Für die Bundesstraßen soll es bei der Auftragsverwaltung durch die Länder bleiben. Die Länder können aber die Verwaltung der Bundesstraßen, die auf ihrem Landesgebiet liegen, wie bisher an den Bund übertragen. Für den Landesbetrieb Hessen Mobil mit seinen rund 3.500 Mitarbeitern und zwölf regionalen Standorten hat die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung gravierende Folgen, da ein großer Teil der Aufgaben nun von der Bundesautobahngesellschaft übernommen wird.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:01414_Zukunft von Hessen Mobil