Frage:
Welche Möglichkeiten sieht sie, die historisch und regional bedeutsamen Ysenburg-Büdingschen Archive vor dem Vefall sowie der Zersplitterung zu bewahren und sie als histo- risches Erbe fachgerecht zu erhalten und gegebenenfalls zugänglich zu machen?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Naas, Ziel der Landesregierung ist es, den Erhalt landes-, regional-, lokalhistorisch relevanter Quellenüberlieferungen zu sichern und einem interessierten Publikum zugänglich zu machen. Bei der historischen Überlieferung des Hauses Ysenburg-Büdingen sind zwei Archive zu unterscheiden: das Hausarchiv, auch Gesamtarchiv oder Samtarchiv genannt, und die sogenannten Rentkammerarchive. Das Eigentum am Hausarchiv liegt seit 1931 bei der Versorgungsstiftung Ysenburg-Büdingen. Die Aufsicht über die Stiftung obliegt dem Fideikommisssenat beim Oberlandesgericht Frankfurt mit Sitz in Kassel. Eigentümerin der sogenannten Rentkammerarchive ist die Familie Ysenburg-Büdingen.
Da beide Archive historisch relevante Überlieferungen um- fassen, haben das Wissenschaftsministerium, die Stiftungsaufsicht sowie das Hessische Staatsarchiv Darmstadt bzw. das Landesarchiv wiederholt Anstrengungen unternommen, mit den privaten Eigentümern in einen konstruktiven Austausch über die Zukunft der Archive zu treten. Dazu gehören intensive Beratungen unter Einbeziehung des Fideikommissgerichts. Es gab unter anderem einen Begehungstermin vor Ort im Dezember 2012 bis Februar 2013. Es gab einen Workshop zur Sicherung von Adelsarchiven in Hessen durch das Landesarchiv im November 2017. Dort hat auch Wolfgang-Ernst Fürst zu Ysenburg und Bü- dingen persönlich teilgenommen. Es gab wiederholt schriftliche Beratungs- und Unterstützungsangebote des Landesarchivs an den Fürsten. Das ist zuletzt im August 2015 und dann im Mai 2018 geschehen.
Die Angebote des Landesarchivs umfassen verschiedene Optionen, von der Gewährleistung der Sicherung und Zu- gänglichkeit der Archive bis hin zur Übernahme der Archive als Deposita unter Eigentumsvorbehalt. Keine der Initiativen wurde vom Fürsten zu Ysenburg und Büdingen aufgegriffen. Die genannten Schreiben blieben leider unbeantwortet.
Nachfrage:
Vielen Dank, Frau Ministerin. Hat die Landesregierung auch einen Erwerb zu einem angemessenen Preis in Erwägung gezogen?
Antwort:
Herr Abg. Dr. Naas, es ist so, dass das Landesarchiv schon eine Reihe bedeutsamer Adelsarchive als Deposita übernommen, fachgerecht gesichert und gelagert hat. Dies geschieht in der Regel mit finanzieller Beteiligung der Eigentümer selbst und/oder Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Insofern wäre das ein Affront gegenüber den Adelsfamilien, die ihre Archive bereits als Deposita an das Landesarchiv abgegeben haben. Das würde auch einen Präzedenzfall für alle weiteren Fälle schaffen. Ich glaube, das kann nicht in unserem Interesse sein. Es wäre so, dass man diese Archive durchaus übernehmen könnte. Das würde aber auch erhebliche Folgekosten mit sich bringen. Das sind rund 1,8 km Schriftgut. Da reden wir über Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Das Land wäre dazu bereit. Aber zu kaufen wäre eine ganz neue Variante, die dann wirklich auch für alle vorherigen Einsätze der Landesregierung und alle folgenden Auswirkungen hätte.