Frage:
Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu drohenden Fahrverboten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Naas, die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Interessen der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer an der Ausübung ihrer Freizeitbeschäftigung mit den Lärmschutzbedürfnissen der betroffenen Wohnbevölkerung in Einklang zu bringen sind. Ziel muss es sein, dass Motorradfahren in den reizvollen hessischen Landschaften möglich ist, ohne dass die Anwohnerinnen und Anwohner ihr Wohngrundstück wegen des Motorradlärms nicht mehr zur Erholung und Entspannung etwa am Wochenende oder am Feierabend nutzen können.
Die Rücksichtnahme der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gegenüber der Anwohnerschaft ist ein wichtiger Aspekt. Entgegen mancher Fake News – ich kann es nicht anders sagen – beabsichtigt die Landesregierung nicht, das Motorradfahren in Hessen an Sonn- und Feiertagen gänz- lich zu verbieten oder Motorradfahrer auf hessischem Gebiet zu vergrämen.
Nachfrage:
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, sind Sie oder der Innenminister der Auffassung, dass es derzeit genügend Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen und natürlich auch hinsichtlich der Einhaltung der Lärmbegrenzung an den beliebten Strecken für Motorradfahrer gibt?
Antwort:
Ich weiß, dass z. B. rund um den Feldberg, wenn ich es so nennen darf, durchaus häufig kontrolliert wird. Das ist auch bei anderen Strecken so, beispielsweise rund um Schotten oder im Odenwald, das ist eine beliebte Gegend, rund um Oberzent, oder auch die Edersee-Randstraße.
Ich will Ihnen aber noch einmal sagen, worum es dabei geht: Es geht an dieser Stelle um gegenseitige Rücksichtnahme. Es ist wirklich so, dass manche Anwohner dort Angst vor schönem Wetter haben, weil sie wissen, dass dann – gerade an langen Wochenenden – sozusagen von morgens bis abends ein ständiges Geknatter und Aufheulen herrscht.
An dieser Stelle ging es um die Frage, ob man an bestimmten Punkten – nicht immer sonntags und nicht immer am Wochenende und nicht immer feiertags, aber generell an bestimmten Punkten – dafür sorgen kann, dass man zu einem besseren Ausgleich kommt.
Im Übrigen wollte ich Sie einmal darauf hinweisen, lieber Herr Dr. Naas, dass der Entschließungsantrag, dem die Hessische Landesregierung zugestimmt hat, von der nordrhein-westfälischen Landesregierung in den Bundesrat eingebracht worden ist.
Ich wollte es nur einmal sagen. Sie sagen immer, ich solle mir ein Beispiel an Herrn Pinkwart nehmen – jetzt mache ich es mal, dann ist es auch wieder falsch.
Nachfrage:
Herr Staatsminister, halten Sie die jetzt drohenden Streckensperrungen für ein verhältnismäßiges Mittel?
Antwort:
Das kommt darauf an, wo diese sind – an dieser Stelle muss man immer sehen, wie viele Anwohner es gibt, wie deren Belastung aussieht und ob deren Belastung vielleicht unverhältnismäßig ist. Nur dann können Sie in die – wenn man so will – Freizügigkeit derer eingreifen, die eine solche Belastung hervorrufen.