Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) gilt. Seit dem 31. Januar 2024 müssen Importeure von bestimmten emissionsintensiven Produkten berichten, wie viele Güter mit welchem Kohlendioxid-Gehalt sie nach Deutschland eingeführt haben. CBAM ähnelt einem „CO2-Zoll“, mit dem die EU Unternehmen vor Nachteilen schützen möchte, die europäische Klimaschutzvorschriften einhalten. Importe der Gütergruppen Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff aus Drittländern werden deshalb schrittweise besteuert. Die Umsetzung bringt enorme Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Zum einen belasten die kommenden Verteuerungen die Lieferbeziehungen. Zum anderen greift die Zahlungspflicht zwar erst im Jahr 2026, doch starten schon jetzt die Berichtspflichten. So müssen die Unternehmen jedes Quartal umfangreiche CBAM-Berichte mit fast 300 Datenfeldern erstellen. Bei Verzögerungen und unvollständigen Meldungen sind Strafen vorgesehen. Mittlerweile wurde die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für CBAM benannt.
Auch die hessische Wirtschaft enorm von CBAM betroffen. Die Importe nach Hessen erreichten im Jahr 2022 fast 140 Milliarden Euro. Dem standen Exporte in der Größenordnung von über 80 Milliarden Euro gegenüber.
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