Frage:
Plant sie, die aktuelle Ausnahmeregelung zur Sonntagsöffnung über den 16. August 2020 hinaus zu verlängern? Man müsste eher fragen: Plant sie, sie wieder aufleben zu lassen?
Antwort:
Nein, vielmehr wurde die Ausnahmeregelung zur Sonntagsöffnung mit der Vierzehnten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus ab dem 22. Juni 2020 aufgehoben.
Nachfrage:
Warum nicht? Viele Einzelhändler sind doch im Moment Not leidend, und ganze Filialen und Filialketten schließen.
Antwort:
Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Wir haben in diesem Hause schon des Öfteren über die Frage der Sonntagsöffnung und der verfassungsrechtlichen Vorgaben gesprochen. Eine solche Ausnahmeregelung musste sehr konkret begründet werden. Dafür gibt es aus Sicht der Landesregierung aufgrund der Entwicklung keinen weiteren Anlass, weswegen die Ausnahmeregelung ausgelaufen ist.
Nachfrage:
Herr Staatsminister, sind Sie nicht der Auffassung, dass die Corona-Krise, die auch für die Landesregierung für viele Ausnahmen gut ist, hier ein hinreichender Ausnahmegrund ist, um sonntags die Ladenöffnung zuzulassen?
Antwort:
Herr Abgeordneter, die Ausnahmeregelungen konnten nur mit dem Infektionsschutzgesetz begründet werden, dieses steht nicht über der Verfassung. Das Infektionsgeschehen lässt es aus unserer Sicht nicht zu, diese Ausnahmen weiter zu begründen. Ökonomische Interessen sind an dieser Stelle kein Maßstab.