Wirtschaft

Kenntnissen des Wirtschaftsministeriums hinsichtlich des Verdachts auf Insiderhandel von Vorstandsmitgliedern der Wirecard AG

Frage:

Welche Kenntnisse hat das Wirtschaftsministerium als Börsenaufsichtsbehörde hinsichtlich des Verdachts auf Insiderhandel von Vorstandsmitgliedern der Wirecard AG?

Antwort:

Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Naas, das Wirtschaftsministerium als Börsenaufsichtsbehörde hat derzeit keine Kenntnisse hinsichtlich des Sachverhalts betreffend den Verdacht auf Insiderhandel von Vorstandsmitgliedern der Wirecard AG, die über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehen. Die Überwachung des Verbots von Insidergeschäften und unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinforma-tionen nach Art. 14 der Marktmissbrauchsverordnung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin.

Das Wirtschaftsministerium als Börsenaufsichtsbehörde übt die Aufsicht über die Frankfurter Wertpapierbörse und über die Eurex Deutschland nach den Vorschriften des Börsengesetzes aus. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen, auf die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an den genannten Börsen und auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Börsengeschäfte.

Der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums als Börsenaufsichtsbehörde unterliegt unter anderem die an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Eurex Deutschland angesiedelte Handelsüberwachungsstelle. Stellt diese Tatsa- chen fest, deren Kenntnis für die Erfüllung der Aufgaben der BaFin erforderlich ist, unterrichtet sie diese unverzüglich. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn deren Kenntnis unter anderem für die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot von Insidergeschäften nach Art. 14 der MaRisk erforderlich ist.

Nachfrage:

Ist Ihnen bekannt, dass die hessische Börsenaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Wirecard zwei Hinweise von Privatanlegern an die BaFin weitergeleitet hat?

Antwort:

Nein, das ist mir im Einzelfall nicht bekannt. Aber wenn es so ist, dann haben sie es genau richtig gemacht, es nämlich an die weitergeleitet, die dafür zuständig sind.