Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) gilt seit dem
31. Januar 2024. Importeure von bestimmten emissionsintensiven Produkten müssen deshalb berichten, wie
viele Güter mit welchem Kohlendioxid-Gehalt sie nach Deutschland eingeführt haben.
CBAM ähnelt einem „CO2-Zoll“, mit dem die EU Unternehmen vor Nachteilen schützen möchte, die europäische Klimaschutzvorschriften einhalten. Importe der Gütergruppen Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff aus Drittländern werden deshalb schrittweise besteuert. Die Umsetzung bringt
jedoch enorme Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Zum einen belasten die kommenden Verteuerungen die Lieferbeziehungen. Zum anderen greift die Zahlungspflicht zwar erst im Jahr 2026, doch starten schon
jetzt die Berichtspflichten. So müssen die Unternehmen jedes Quartal umfangreiche CBAM-Berichte mit fast
300 Datenfeldern erstellen. Bei Verzögerungen und unvollständigen Meldungen sind Strafen vorgesehen. Mittlerweile wurde die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für CBAM benannt.
Auch die hessische Wirtschaft ist enorm von CBAM betroffen. Die Importe nach Hessen erreichten im Jahr
2022 eine Wert von fast 140 Milliarden Euro.
Weitere Informationen finden sie unter https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/7/00217.pdf
