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Bürokratiebelastung durch nachgelagerte Kontrollen auf Einhaltung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes

Das Vergaberecht verfolgt grundsätzlich die Zielsetzung, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung
von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Darüber hinaus verfolgt das
Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) auch soziale, ökologische und umweltbezogene Ziele. Der
Koalitionsvertrag von CDU und SPD kündigt eine Reform des HVTG an und stellt auf Seite 103 fest, dass die
Einhaltung des HVTG „stichprobenartig“ kontrolliert werden soll. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien
Hessen (LBIH) hat eine Anwaltskanzlei beauftragt. Gegenstand der Beauftragung ist es, die Vergabevoraussetzungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz zu überprüfen. Die Überprüfungen finden nachgelagert, also nach Abschluss der Aufträge statt. Unternehmen, die von einer der beschriebenen Kontrollen
betroffen sind, sind dazu verpflichtet, nach Beendigung des Auftrags umfangreiche Fragebögen auszufüllen.
Die beschriebenen Kontrollen erfolgen auch bei solchen Betrieben, die über eine Präqualifizierung im Rahmen
der öffentlichen Auftragsvergabe verfügen, mithin ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit bereits nachgewiesen
haben. Auch erfolgen die Überprüfungen bei Betrieben, die bereits in der Angebotsphase eine Tarifreue- erklärung abgegeben haben. Abgesehen von der massiven bürokratischen Belastung der Betriebe entsteht durch
das beschriebene Vorgehen des Landes der Eindruck eines staatlichen Misstrauens gegenüber der Wirtschaft.

Weitere Informationen finden Sie unter https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/5/01145.pdf

Dr. Stefan Naas
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