Pressemitteilungen

Verwaltungspraxis und Gebührenerhebung bei Großraum- und Schwertransporten durch Hessen Mobil

Die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist
für die Logistikbranche und die hessische Wirtschaft von zentraler Bedeutung. In Hessen wurde die Funktion der
Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB) vor einiger Zeit von den Landkreisen und Städten auf die Landesbehörde
Hessen Mobil übertragen. Die Bearbeitung erfolgt über das bundesweite Online-System VEMAGS.
Aus der Branche gibt es Berichte über eine als unverhältnismäßig empfundene Gebührenpraxis: So werden offenbar
auch für Anträge, die vom Antragsteller vor einer endgültigen Bescheidung zurückgezogen werden, erhebliche
Verwaltungsgebühren erhoben. Im Vergleich dazu wird berichtet, dass in anderen Bundesländern bei einer Stornierung
oder Rücknahme von Anträgen oft keine oder deutlich geringere Kosten anfallen. Zudem beteiligen die Landkreise und
Kommunen sich weiterhin über Anhörverfahren an den Prozessen, während die Gebühreneinnahmen nunmehr dem
Land zufließen. Dies wirft Fragen nach der Verhältnismäßigkeit, dem Verwaltungsaufwand und der
Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandorts Hessen auf.

Weitre Informationen finden Sie unter https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/4/03344.pdf

Dr. Stefan Naas
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