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Gesetz zur Stärkung der Bundeswehr in Hessen

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und weitere internationale Konflikte haben deutlich gemacht, dass Landes- und Bündnisverteidigung wieder im Zentrum staatlicher Verantwortung stehen. Eine leistungsfähige und einsatzbereite Bundeswehr ist Voraussetzung für die Sicherheit Deutschlands und seiner Partner in der NATO. Auch die Länder tragen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Verantwortung dafür, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bundeswehr in Hessen sollen bestehende landesrechtliche Hemmnisse abgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und zivilen Institutionen verbessert werden. Dazu gehören insbesondere Hochschulen, Schulen, die Raumordnung, der Denkmalschutz, das Bauwesen sowie die Energieversorgung. Ziel ist es, militärische Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, Forschungskooperationen zu ermöglichen und die Verteidigungsbelange bei planerischen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.

Im Hochschulbereich wird klargestellt, dass Forschungsergebnisse auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland und ihrer NATO-Partner nutzbar sein dürfen. Gleichzeitig soll die Kooperation zwischen Hochschulen und der Bundeswehr gestärkt werden. Im Schulbereich wird die Zusammenarbeit im Rahmen politischer Bildung und beruflicher Orientierung rechtlich verankert.

Darüber hinaus werden Verteidigungs- und Zivilschutzbelange in der Raumordnung als überragendes öffentliches Interesse definiert. Militärisches Bauen soll durch verfahrensrechtliche Erleichterungen beschleunigt werden, um dringend benötigte Infrastruktur schneller realisieren zu können. Auch die Energieversorgung militärischer Einrichtungen wird als prioritär eingestuft, um im Krisenfall eine verlässliche Versorgung sicherzustellen.

Ziel des Gesetzes ist es, Hessen als verlässlichen Standort für die Bundeswehr und verbündete Streitkräfte zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen und die Verteidigungsfähigkeit im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten des Landes nachhaltig zu unterstützen. 

Dr. Stefan Naas
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