Flugverkehr, Initiativen, Verkehr

Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes – Hessisches Radwegebaubeschleunigungsgesetz

Der Ausbau von Radwegen in Hessen wird bislang nicht mit der notwendigen Priorität vorangetrieben. Dabei leisten sichere und gut ausgebaute Radwege einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur modernen Mobilität – insbesondere auf Landstraßen, wo es immer wieder zu schweren Unfällen mit Radfahrerinnen und Radfahrern kommt.

Trotz dieses offensichtlichen Handlungsbedarfs greifen bestehende Beschleunigungsregelungen für Infrastrukturprojekte beim Radwegebau bislang kaum. Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungspflichten führen häufig zu langwierigen Verzögerungen.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Der Bau bestimmter Radwege soll im überragenden öffentlichen Interesse liegen. In klar definierten Fällen sollen aufwendige Planfeststellungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen entfallen. Zudem soll ein vorzeitiger Baubeginn oder eine vorzeitige Besitzeinweisung ermöglicht werden.

 

So kann der Ausbau sicherer Radverkehrsinfrastruktur spürbar beschleunigt werden. Weniger Bürokratie, klarere Verfahren und schnellere Umsetzung stärken die Verkehrssicherheit und sorgen für eine moderne, leistungsfähige Mobilität in Hessen.

Dr. Stefan Naas
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