Initiativen, Wirtschaft

Zweites Hessisches Bürokratieabbaugesetz — Gesetz zur Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes

Die geltenden Schwellenwerte im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz sind im Ländervergleich niedrig und führen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand in den kommunalen Verwaltungen. Bereits kleinere Beschaffungen unterliegen umfangreichen formalen Vergabeverfahren. Das bindet Personal, verzögert Projekte und verursacht Kosten, die häufig in keinem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen.

Hinzu kommt: Seit der letzten Anpassung der Schwellenwerte sind insbesondere im Baubereich deutliche Preissteigerungen zu verzeichnen. Die bisherigen Grenzen spiegeln die wirtschaftliche Realität vieler Kommunen nicht mehr wider.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte vor. So sollen kleinere und mittlere Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden können. Verwaltungsressourcen werden freigesetzt, externe Vergabebeauftragte seltener notwendig und Verfahren insgesamt beschleunigt.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von vereinfachten Verfahren, da sie häufig nicht über die Kapazitäten verfügen, an komplexen Ausschreibungen teilzunehmen. Eine Anpassung der Schwellenwerte stärkt daher sowohl die kommunale Handlungsfähigkeit als auch die regionale Wirtschaft.

Mit höheren Freigrenzen wird das Vergaberecht wieder in ein angemessenes Verhältnis zum Auftragswert gesetzt – weniger Bürokratie, mehr Effizienz und eine moderne, leistungsfähige Verwaltung in Hessen.

Dr. Stefan Naas
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