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Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes

Mit der Novelle des Hessischen Energiegesetzes im Jahr 2022 wurde eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden sowie auf größeren neu errichteten Stellplatzflächen eingeführt. Was als Beschleunigung der Energiewende gedacht war, hat sich in der Praxis jedoch vielfach als unflexibel und bürokratisch erwiesen.

Zahlreiche Gebäude sind aus statischen, denkmalrechtlichen oder nutzungsbedingten Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht für eine wirtschaftlich sinnvolle PV-Nutzung geeignet. Auch im Bereich größerer Parkplätze entstehen Zielkonflikte mit städtebaulichen Anforderungen, Investitionsentscheidungen und betrieblichen Abläufen – insbesondere im Handel, in der Logistik und bei kommunalen Trägern.

Die Vielzahl von Ausnahmen und Befreiungstatbeständen zeigt, dass starre gesetzliche Verpflichtungen häufig an der Realität vorbeigehen. Gleichzeitig führt die Pflichtregelung zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand bei Bauherren und Genehmigungsbehörden, ohne automatisch einen effizienten Ausbau erneuerbarer Energien sicherzustellen.

Mit der Gesetzesänderung werden die entsprechenden Vorschriften aufgehoben. An die Stelle pauschaler Vorgaben treten künftig Freiwilligkeit, technologieoffene Lösungen und marktwirtschaftliche Anreize. Dort, wo Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll ist, wird sie auch ohne staatlichen Zwang umgesetzt.

So wird Planungsfreiheit gestärkt, Bürokratie reduziert und eine Energiepolitik verfolgt, die auf Eigenverantwortung, Innovation und wirtschaftliche Tragfähigkeit setzt.

Dr. Stefan Naas
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