Pressemitteilungen

Änderung der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung -MessEGebV)

Zurzeit wird auf Bundesebene eine Änderung des MessEGebV diskutiert. Hierbei stehen die Gebührenerhöhungen für Eichungen im Mittelpunkt.
Erwartet wird ein Anstieg von durchschnittlich 25 Prozent. Einige Gebühren steigen sogar um 50 Prozent.
Gebühren die noch darüber hinausgestiegen wären, wurden bei 50 Prozent gedeckelt.
Insgesamt rechnet der Bund mit Mehreinnahmen in Höhe von 24 Millionen Euro für die
Länder. In vorherigen Anhebungsschritten der Gebühren wurden diese um 8,9 Prozent (2019) und um
6,8 Prozent (2021) angehoben ( https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads
/Gesetz/2025/20250715-entwurf-zweite-verordnung-aenderung-messeichgebuehrenverordnung .pdf?__blob=
publicationFile&v=4 ; abgerufen am 09.09.2025; 13:40 Uhr). Das hessische Wirtschaftsministerium reichte
hierzu fristgerecht eine Stellungnahme ein, machte aber im selben Zuge Gebrauch von dem Recht, diese nicht
veröffentlichen zu lassen ( https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/
Gesetzesvorhaben/20250715-referentenentwuerfe-des-bmwe-aenderungmess-eichgebuehrenverordnung.html;
abgerufen am 09.09.2025, 13:40 Uhr).

Weitere Informationen finden Sie unter https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/5/02765.pdf

Dr. Stefan Naas
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