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Chaos bei Corona-Rückzahlungsforderungen ist handwerkliches Versagen des Ministers

Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori handwerkliches Versagen bei der Rückforderung von Corona-Soforthilfen vorgeworfen. „Während der Corona-Pandemie standen die Unternehmerinnen und Unternehmer vor der Herausforderung, ihre Betriebe zu retten und durch eine nie dagewesene Krise zu führen. Heute stehen viele von ihnen vor einem neuen Problem: einem chaotischen und fehlerhaften Rückforderungsverfahren, das von Wirtschaftsminister Mansoori zu verantworten ist“, kritisiert Naas anlässlich der heutigen Landtagsdebatte. Die Freien Demokraten haben das Rückmeldeverfahren heute als aktuelle Stunde auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt.

„Während andere Bundesländer längst geordnete Verfahren abgeschlossen haben, hat Hessen viel zu spät reagiert. Das Ergebnis ist ein unausgereiftes Portal mit unklaren Vorgaben und einer Rückmeldefrist von nur zwei Wochen mitten in den Sommerferien. Punktuelle Nachbesserungen wurden angekündigt, während das Verfahren längst im Gang war. Das ist unprofessionell“, kritisiert Naas. Er fordert den Wirtschaftsminister auf, das Verfahren auszusetzen. „Dieses Verfahren muss sofort gestoppt und grundlegend nachgebessert werden. Andernfalls schafft der Minister eine Ungleichbehandlung, wenn er weiter im laufenden Verfahren nachbessert – so wie jetzt mit der grundsätzlich sinnvollen Erhöhung der Bagatellgrenze. Wer unterhalb der neuen Grenze liegt und schon gezahlt hat, ärgert sich. Klagen gegen die Bescheide sind programmiert“, erklärt Naas.

Die Freien Demokraten haben konkrete Forderungen zur Verbesserung: „Rückmeldungsfristen müssen praktikabel und Rückzahlungsfristen angemessen gestaltet werden. Ratenzahlung oder Stundung müssen unkompliziert allen ermöglicht werden, und das Portal muss so gestaltet sein, dass korrekte Angaben möglich sind, und zwar ohne irgendein Kontaktformular zu nutzen. Dazu braucht es selbstverständlich ein ordentliches Widerspruchsverfahren. Es ist Bestandteil unseres Rechtsstaats, dass Verwaltungsentscheidungen überprüfbar sind. Das darf nicht aus Bequemlichkeit oder technischer Unfähigkeit gestrichen werden“, erläutert Naas.

Dr. Stefan Naas
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