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Erteilung von Baugenehmigungen und deren Bearbeitungsdauer

Die effiziente und zeitnahe Erteilung von Baugenehmigungen ist ein entscheidender Faktor für die Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben in Hessen. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) ist die Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, über einen Bauantrag innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu entscheiden. Diese Frist kann in begründeten Fällen einmalig um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden. Die Einhaltung dieser Fristen ist essentiell, um Planungssicherheit für Bauherren und Investoren zu gewährleisten und um die wirtschaftliche Entwicklung in Hessen zu fördern. Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bau- und Wohnungswesen erscheint es geboten, eine detaillierte Bewertung der Praxis der Baugenehmigungsverfahren in Hessen vorzunehmen. Hierbei steht insbesondere die Frage im Vordergrund, inwiefern die in der HBO festgelegten Fristen tatsächlich eingehalten werden und welche Faktoren die Dauer der Genehmigungsprozesse beeinflussen können.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2024/04/00427.pdf

Dr. Stefan Naas
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