Friseursalons und Barbershops unterliegen zahlreichen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere im Bereich der
Hygiene (§ 36 IfSG), der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (§§ 1, 7 HwO), der Arbeits- und Sozialvorschriften (zum Beispiel Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) sowie der Verbraucherschutzbestimmungen. In der Vergangenheit kam es im Zuge von Kontrollen allerdings immer wieder zu erheblichen Verstößen gegen die rechtlichen Vorschriften. Immer wieder und zuletzt legten im April diesen Jahres
Überprüfungen in Friseursalons und Barbershops Verstöße, wie fehlende Meisterbriefe, Schwarzarbeit, Arbeit
ohne Aufenthaltstitel oder Lohnzahlungen unter dem Mindestlohnniveau offen ( https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2025/april/waschen-schneiden-zollkontrolle-schwarzarbeit-bei-friseuren-entdeckt.html; abgerufen am 07.07.2025). Nach Auskunft der Handwerkskammern und Berichterstattung der
Fachpresse (unter anderem Friseurwelt.de, 2023) ist ein Teil der Betriebe nicht im Handwerksregister eingetragen, obwohl sie Tätigkeiten des Friseurhandwerks ausüben. Medienberichte (zum Beispiel Hessenschau,
2022) weisen zudem auf anonyme Hinweise zu nicht angemeldeten Mitarbeitern oder mangelhafter Hygiene
hin. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen die
zuständigen Behörden in Hessen die Einhaltung der geltenden Vorschriften kontrollieren und Verstöße
sanktionieren.
Weitere Informationen finden Sie unter https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/6/02456.pdf
