Pressemitteilungen, Wirtschaft

Keine Zwangspause für Hessens Händler an Adventssonntagen

– Freie Demokraten wollen Ladenöffnungsgesetz liberalisieren
– Online-Plattformen haben rund um die Uhr geöffnet
– Stationärer Einzelhandel steht unter Druck

Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat heute im Landtag für verkaufsoffene Adventssonntage und damit für eine Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes geworben. „Die hessischen Innenstädte kämpfen gegen sinkende Attraktivität. Der stationäre Einzelhandel steht unter massivem Druck, denn er konkurriert mit großen Online-Plattformen, die jeden Tag und rund um die Uhr geöffnet haben. Der Einzelhandel braucht mehr Luft zum Atmen: Wenn Amazon sonntags keine Pause macht, sollten die heimischen Einzelhändler auch keine Zwangspause an Adventssonntagen machen müssen“, fordert Naas.

Die Freien Demokraten haben einen Entwurf für ein moderneres Ladenöffnungsgesetz vorgelegt, der heute in erster Lesung im Plenum beraten wird. Er gibt Kommunen die Möglichkeit, am ersten, zweiten oder dritten Advent einen verkaufsoffenen Sonntag anzusetzen – in Verbindung mit einer Veranstaltung wie dem örtlichen Weihnachtsmarkt. Naas erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass andere Bundesländer liberalere Regelungen zur Sonntagsöffnung haben. So waren am vergangenen zweiten Advent zum Beispiel in der Großstadt Köln, aber auch in Haltern am See und vielen weiteren nordrhein-westfälischen Städten sowie in Wernigerode in Sachsen-Anhalt die Geschäfte geöffnet. „Andere Bundesländer haben Ladenöffnungsgesetze, die dem Einzelhandel mehr Flexibilität geben. Damit haben Hessens Händler einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern. Diesen Nachteil sollte Hessen beseitigen.“

Naas ergänzt: „Das hessische Ladenöffnungsgesetz ist aus der Zeit gefallen. Wir können Bürgerinnen und Bürgern nicht erklären, warum Sonntagsöffnungen in NRW, in Sachsen-Anhalt und sogar in Bayern möglich sind, aber in Hessen nicht. Darüber hinaus ist einem Ladenbesitzer kaum zu vermitteln, warum er schließen muss, während am Weihnachtsmarkt nebenan die gleichen Waren verkauft werden.“

Dr. Stefan Naas
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