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FDP-Vorschlag zum Denkmalschutz geht entscheidenden Schritt weiter

Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat den heute von den Koalitionsfraktionen vorgestellten Entwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes kritisiert: „Der Vorschlag von Schwarz-Rot geht an entscheidender Stelle nicht weit genug. Er löst das Problem der Bauruinen nicht“, erklärt Naas. An dieser Stelle geht ein Vorschlag der Freien Demokraten den entscheidenden Schritt weiter. Die Fraktion hatte ihren Entwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 21/3347) schon vor einigen Wochen eingebracht. Er wird am morgigen Dienstag in erster Lesung im Landtag beraten.

Naas erläutert: „Denkmalschutz soll Denkmäler schützen, aber keine Bauruinen. Solche verfallenden Häuer schaden dem Orts- oder Stadtbild. In besonders dramatischen Fällen können sie sogar zum Sicherheitsrisiko werden. Doch gerade im ländlichen Raum verhindert der Denkmalschutz oft eine bauliche Entwicklung. Während sich die beim jeweiligen Landkreis angesiedelte Denkmalschutzbehörde oft kooperativ zeigt, wird das Landesamt für Denkmalpflege häufig als blockierender Akteur empfunden.“ Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten sieht daher vor, die Entscheidung über den Denkmalwert des fraglichen Gebäudes den örtlichen Akteuren zu überlassen.

„Eigentümer und Stadtverordnete beziehungsweise Gemeindevertreter können die Denkmaleigenschaft gemeinsam aufheben, wenn diese notwendige Veränderungen dauerhaft blockiert“, erläutert Naas. „Wenn Denkmalschutz nicht zum Erhalt kultureller Werte, sondern zu Stillstand, Leerstand oder wirtschaftlicher Stagnation führt, verliert er an Akzeptanz. Wir brauchen einen Denkmalschutz mit Augenmaß, der Entwicklung ermöglicht, statt sie zu verhindern.“ Naas resümiert: „Der Denkmalschutz wird auf diese Weise liberalisiert und demokratisiert.“

Dr. Stefan Naas
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