Der Schutz von Kulturgütern ist von großer Bedeutung für unser kulturelles Erbe. Allerdings muss dieser
Schutz in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Eigentumsrechten und der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit
der Eigentümer stehen. Die aktuelle Debatte um die Einstufung von Kunstwerken als „national wertvolles
Kulturgut“ wirft grundlegende Fragen nach der Balance zwischen staatlicher Regulierung und privatem Eigentum auf. Die gegenwärtige Praxis der Einstufung von Kulturgütern erscheint teilweise intransparent und kann
zu erheblichen Einschränkungen der Verfügungsrechte privater Sammler und Kunsthändler führen. Dies kann
nicht nur negative Auswirkungen auf den Kunstmarkt haben, sondern auch den Kunststandort Hessen im internationalen Wettbewerb schwächen. Zudem zeigt sich, dass übermäßige bürokratische Anforderungen und
Regularien die Entwicklung eines lebendigen Kunstmarktes behindern können. Für einen florierenden Kunststandort Hessen ist es jedoch essentiell, dass private Initiative und unternehmerisches Engagement im Kunstbereich nicht durch Überregulierung erschwert werden.
Weitere Informationen finden Sie untere https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/0/01350.pdf
