Bundesstraßen sind Teil des Netzes der Bundesfernstraßen und dienen dem überregionalen Verkehr.
Eigentümer und Baulastträger ist der Bund (§ 5 Abs. 1 FStrG), die Verwaltung obliegt jedoch den Ländern in
sogenannter Auftragsverwaltung (Art. 90 Abs. 2 GG). Das bedeutet: Die Länder, in Hessen also die Landesbehörde HessenMobil,
planen, genehmigen, bauen und betreiben diese Straßen im Auftrag des Bundes nach
dessen technischen und finanziellen Vorgaben. Ein Beispiel für dieses Zusammenspiel ist der Ausbau der
Bundesstraße 454 in Stadtallendorf, insbesondere der dritte und letzte Bauabschnitt im Stadtgebiet.
Dieses Vorhaben soll die Verbindung zur Anschlussstelle Stadtallendorf/Nord der A 49 herstellen und damit eine zentrale
Verkehrsfunktion für die gesamte Region erfüllen. Obwohl für den Abschnitt seit 2017 Baurecht besteht und
die ergänzende Planfeststellung 2024 abgeschlossen wurde, ist der Baubeginn weiterhin nicht erfolgt. Stadt und
Bürgerschaft warten seit Jahren auf verlässliche Informationen zu Zeitplan und Finanzierung, während die
Verkehrssituation auf der bestehenden Trasse zunehmend untragbar wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich
die Frage, aus welchen Gründen sich die Realisierung des Projekts weiter verzögert.
Weitere Informationen finde Sie unter https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/3/02863.pdf
