Während der nationalsozialistischen Verbrechensherrschaft gab es zahlreiche Arbeitseinsätze von Kriegsgefangenen, KZ-Häftlingen sowie Zwangsarbeitern — so auch in vielen hessischen Kommunen, wie beispielsweise
dem Hochtaunuskreis. 44 Männer sollten im Winter 1944/45 eine Verbindung zwischen dem Dorf Kransberg
und den Bunkeranlagen im hochgelegenen Schloss herstellen. Der sodann entstandene Fluchtstollen ist historisch von besonderer Bedeutung, da das Schloss Kransberg eine Nebenstelle des sogenannten Führerhauptquartiers „Adlerhorst“ in Langenhain Ziegenberg (Wetteraukreis) war. Im Dezember 1944 verbrachte Adolf Hitler
einige Wochen im „Adlerhorst“, um von hier aus die vorletzte Offensive an der Westfront zu leiten. Die
sogenannten Führerhauptquartiere waren ein wichtiger Bestandteil der NS-Propaganda. Die Aufarbeitung ihrer
Geschichte ist daher grundlegender Bestandteil der Aufarbeitung der NS-Diktatur insgesamt. Auf eine kleine
Anfrage (Drucksache 20/6241) aus dem Jahr 2021 gab die damalige Landesregierung an, dass der Fluchtstollen
sowie weitere Bereiche des Komplexes Schloss Kransberg bereits seit mehreren Jahren als Kulturdenkmal
gemäß Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) geschützt seien. Sowohl die Baudenkmalpflege als auch die
Bodendenkmalpflege im Landesamt für Denkmalpflege hätten aus ihrer jeweiligen Fachsicht den Denkmalcharakter bejaht, damit handele es sich um ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Baudenkmal) sowie
gem. § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmal). Die hessenARCHÄOLOGIE habe die Eintragung als Bodendenkmal im Jahr 2015 vorgenommen, die letztmalige Überarbeitung der entsprechenden Akten der Bau- und Kunstdenkmalpflege datierten aus dem Jahr 2017. Der unvollendete Fluchttunnel, der einst zum Schloss Kransberg
führen sollte, gehört heute zu einem an der Hauptstraße gelegenen Anwesen, eine Garage verdeckt den Zugang
Weitere Informationen finden Sie unter: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/4/01184.pdf
