Initiativen, Kunst & Kultur

Ausgestaltung des Förderprogramms „Ins Freie“

Anfang April 2021 gab das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Details zum Förderprogramm „Ins Freie“ bekannt. Im Rahmen des Kulturpakets II stehen für dieses Teilprogramm insgesamt 10 Millionen € für drei Programmlinien zur Verfügung.
Die erste Programmlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen. Die zweite Programmlinie unterstützt semiprofessionelle Veranstalter mit bis zu 40.000 €. Die dritte Programmlinie wird über das Film- und Kinobüro ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos.

Für die ersten beiden Programmlinien wurde die Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartner ausgewählt. Zum Maßnahmenbeginn heißt es in den Förderrichtlinien, eine Förderung sei ausgeschlossen, wenn das Vorhaben vor Antragstellung begonnen worden sei. Der Beginn wird dabei als ‚Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages‘ definiert. Etablierte Veranstaltungen, wie beispielsweise die Weilburger Schlosskonzerte, sind damit größtenteils von der Antragstellung ausgeschlossen.

Das Kulturpaket II besteht insgesamt aus drei Teilprogrammen. Neben dem Programm „Ins Freie“ sind Brückenstipendien für Künstlerinnen und Künstler vorgesehen, die bereits beantragt werden können. Details zum Programm zur Liquiditätssicherung von Spielstätten sind hingegen weiterhin nicht bekannt. Hier verweist die Landesregierung lediglich auf eine notwendige Konkretisierung der Bundesprogramme, die dem Programmstart vorausgehen müssten.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:05483_Ausgestaltung des Förderprogramms „Ins Freie“