Initiativen, Wirtschaft

Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes des Bundes auf die hessische Wirtschaft

Angesichts zunehmender Globalisierung und der internationalen Verflechtung der Wirtschaft hat die Beachtung von Menschen- und Umweltstandards in grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen einen zunehmend hohen Stellenwert. Verstöße gegenüber Partnern in Entwicklungs- und Schwellenländern gefährden die dortigen Lebensgrundlagen, verstärken bestehende Ungleichgewichte und hemmen die Entwicklung dieser Länder. Die Pflicht zur Einhaltung entsprechender Standards ist jedoch primär Aufgabe des Staates. Eine unverhältnismä- ßige und pauschale Verlagerung der Verantwortung auf inländische Unternehmen führt zu Rechtsunsicherheit, hohen Rechtsbefolgungskosten und schwächt die eigene Position im internationalen Wettbewerb.

Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans 2016 für Wirtschaft und Menschenrechte hat die Bundesregierung im März 2021 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, die Länder haben in der Bundesratssitzung vom 7. Mai 2021 keine Einwände geäußert. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 und ab 1. Januar 2024 von 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten und verpflichtet, Menschenrechte sowie Arbeitsschutz- und Umweltstandards im Rahmen der eigenen Lieferkette zu beachten. Die Bundesregierung betrachtet den Entwurf als fairen Kompromiss, der es aufgrund des beschränkten staatlichen Handlungsspielraums vorsieht, die Unternehmen in die Einhaltung und Überwachung von Sorgfaltspflichten mit einzubinden.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:05782_Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes des Bundes auf die hessische Wirtschaft