Auto, Initiativen, Verkehr

Auswirkungen des verschärften Bußgeldkatalogs auf Hessen

Am 28. April 2020 ist die neue StVO samt verschärftem Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Seitdem führen Geschwindigkeitsverstöße bei PKW und anderen KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t innerorts bereits ab 21 km/h statt wie zuvor ab 31 km/h, außerorts nunmehr ab 26 km/h statt ab 41 km/h zu Regelfahr- verboten. Der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann, hat in Bezug auf den verschärften Bußgeldkatalog auf Anfrage erklärt, dass die Zahl der erteilten Fahrverbote aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Bayern von rund 33.000 im Jahr 2019 auf 150.000 steigen könnte.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:02949_Auswirkungen des verschärften Bußgeldkatalogs auf Hessen

Dr. Stefan Naas
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