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Barrierefreiheit an hessischen Bahnhöfen

Laut dem „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Hessen“, das zwischen Deutscher Bahn, Bund, Land Hessen und den Verkehrsverbünden geschlossen wurde, sollen in den kommenden Jahren rund 584 Mio. € in 119 hessische Bahnhöfe investiert werden. Das Land Hessen beteiligt sich daran mit 183 Mio. €, die Verkehrsver- bünde RMV und NVV mit 53 Mio. €. Ziel des Programms ist der stufen- oder barrierefreie Ausbau der Bahn- höfe bis 2030. Stufenfrei bedeutet, dass der Zugang zum Bahnhof über Aufzüge und Rampen möglich ist. Barrierefrei bedeutet zusätzlich, dass die Bahnsteighöhe mindestens 55 Zentimeter beträgt, die Bahnsteige mit Anzeigetafeln und Lautsprechern ausgerüstet sind, eine taktile Wegeleitung gegeben und die Empfangshalle mit Automatiktüren ausgestattet ist. Bis 2030 sollen 90 % der 499 Bahnhöfe in Hessen stufenfrei erreichbar sein und ein Viertel barrierefrei. Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, um allen Menschen Mobilität zu ermöglichen und eine Teilhabe am ÖPNV zu garantieren. Als Ziel hatten es sich auch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag gesteckt. Dennoch sind viele Bahnhöfe nicht stufen- oder barrierefrei.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:06980_Barrierefreiheit an hessischen Bahnhöfen