Initiativen, Wirtschaft

Beteiligung des Landes an der Stiftung „Härtefallfonds“ des Bundes und Altersarmut unter jüdischen Zugewanderten in Hessen

In Deutschland leben ca. 70.000 jüdische Seniorinnen und Senioren unterhalb der relativen Armutsgrenze.

–> https://www.juedische-allgemeine.de/politik/grosser-teil-der-juden-in-deutschland-lebt-in-armut/
Mehr als 90 % der jüdischen Zugewanderten im Rentenalter beziehen Grundsicherung, obgleich viele von ihnen jahrzehntelang gearbeitet haben.
–> https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-02/juedische-senioren-kontingentfluechtlinge-altersarmut- sowjetunion-zuwanderung/
Im Vergleich zu allen Rentnerinnen und Rentnern, von denen nur ca. 3 % eine Grundsicherung beziehen, sind jüdische Zugewanderte damit deutlich stärker von Armut im Alter betroffen. Die mangelnde Anerkennung ausländischer akademischer Abschlüsse und die daraus resultierende mangelnde Akzeptanz auf dem Arbeits- markt führte vielfach zu einem Bruch von Erwerbsbiographien und ist einer der zentralen Gründe für die hohe Armutsquote unter jüdischen Zugewanderten im Rentenalter. Jüdische Verbände kritisieren diese Situation seit vielen Jahren und fordern eine finanzielle Würdigung der Lebensleistung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer. Die Bundesregierung beschloss am 18.11.2022 eine Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härte- fallfonds) zu errichten. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Leistung der Stiftung richtet sich an bestimmte Personengruppen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbs- biographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und sich auf- grund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen. Sie sollen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten außerhalb des Rentenrechts eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 € als finanziellen Ausgleich erhalten. Der Bund stattet die Stiftung einmalig mit einem Vermögen in Höhe von 500 Mio.€ aus. Die Länder können der Stiftung bis 31.03.2023 beitreten, wenn sie hälftig ihren finanziellen Anteil einbringen und damit die Leistung um 2.500 € erhöhen.

Hier finden Sie die Anfrage: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2023/07/10739.pdf