Die Erteilung von Baugenehmigungen in Hessen dauert mitunter trotz der in § 65 Abs. 2 Satz 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) vorgesehenen Dreimonatsfrist sehr lange, da die Vollständigkeit der Unterlagen oft erst mit deutlicher Verzögerung festgestellt wird oder sogar zurückgenommen wird.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:00997_Dauer der Erteilung von Baugenehmigungen